Unsere Musik kommt von Herzen

Unter dem Namen Veteranenmusik Prättigau (VMP) ist am 13. Juni 1982 im Gasthaus Fideris-Au eine

Vereinigung gegründet worden, welche Eidg. und Kant. Veteranen, sowieübrige Bläser ab 45 Jahren,

zur Hebung des gesellschaftlichen Lebens und Pflege der Blasmusik im Prättigau vereinigt.

Die Vereinigung ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Verbindlichkeit

Für die vom Verein eingegangenen Verbindlichkeiten haftet nur das Vereinsvermögen.

Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 3 Bestand der Vereinigung

Die Veteranenmusik Prättigau besteht aus Aktivmitgliedern, Altveteranen und Ehrenmitgliedern.

Art. 4 Aktivmitgliedschaft

Aktivmitglied kann jeder Eidg.- oder Kant. Veteran, sowie alle über 45 jährigen Bläser werden.

Die schriftliche Anmeldung beim Vereinsvorstand kann durch Obgenannte, die in bürgerlichen

Ehren und Rechten stehen, erfolgen.

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt jeweils an der Generalversammlung.

Aktiv- und Ehrenmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv mitspielen können,

werden an der Generalversammlung zu Altveteranen den Ehrenmitglieder gleichgestellt.

Art. 5 Beiträge

Jedes neu eintretende Mitglied zahlt eine Eintrittsgebühr von Fr. 20.--. Je nach finanziellen

Verhältnissen können durch die Generalversammlung Jahresbeiträge beschlossen werden.

Art. 6 Austritte

Jedes Aktivmitglied kann nach vorausgegangener 3 monatlicher , schriftlicher Kündigung ohne

Austrittsgebühr aus der Vereinigung austreten. Tritt ein Aktivmitglied unentschuldigt und ohne

Kündigungsfrist aus der Vereinigung aus, so hat es eine Austrittsgebühr von Fr. 20.00 zu bezahlen.

Als Entschuldigung gelten:

Wegzug aus dem Tal, Krankheit oder andere durch die Vereinsversammlung genehmigte Gründe.

Jedes austretende Mitglied verliert alle Rechte am Vereinsvermögen. Für verursachte Auslagen

bei unbegründetem Austritt, ist das austretende Mitglied haftbar.

Art. 7 Ehrenmitgliedschaft

Als Ehrenmitglieder können Aktivmitglieder oder andere Personen ernannt werden, die sich um

das Gedeihen der Vereinigung besonders verdient gemacht haben.

Ehrenmitglieder werden an der Generalversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit ernannt.

Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei und geniessen an allen Konzerten der Vereinigung freien

Eintritt. Aktive Ehrenmitglieder sind in allen Vereinsangelegenheiten den Statuten unterstellt.

Art. 8 Rechte und Pflichten

Mit dem Eintritt in die Vereinigung übernimmt jedes Mitglied die Verpflichtung, den Statuten

und Beschlüssen der Vereinigung, sowie den Anordnungen des Dirigenten und Vorstandes

nachzuleben.

Art. 9 Übungen

Normalerweise wird jeden Monat eine Übung abgehalten. Je nach Bedarf werden weitere

Übungen durch den Vereinsvorstand und dem Dirigenten bestimmt.

Nach jeder Übung wird der Ort und Zeitpunkt der nächsten Übung festgelegt. Ferner werden

nach jeder Übung die hängigen Probleme und Sachgeschäfte ( Monatsversammlung ) erledigt.

Art. 10 Generalversammlung

Die Generalversammlung findet jedes Jahr im Monat Januar statt. es entscheidet dieselbe über

alle wichtigen Angelegenheiten der Vereinigung, sofern mindestens 2/3 der Aktivmitglieder

anwesend sind. An der Generalversammlung wählen die Aktivmitglieder in geheimer Abstimmung

aus ihrer Mitte, zur Leitung der Vereinsgeschäfte auf die Dauer eines Jahres den Vorstand

bestehend aus:

1 Präsident

1 Aktuar

1 Kassier

1 Materialverwalter

1 Beisitzer

2 Rechnungsrevisoren

Die Wahl des Vorstandes sowie des Dirigenten erfolgt immer geheim. Diese können auf Antrag und

einstimmigen Beschluss der anwesenden Mitglieder durch Hand mehr gewählt werden. Bei allen

Wahlen gilt das absolute Mehr. Für die Dauer eines Jahres hat sich jedes Aktivmitglied einer

diesbezüglichen Wahl zu unterziehen.

Art. 11 Organisation

Der Präsident leitet alle Versammlungen. Er überwacht ferner alle Vereinsgeschäfte und sorgt für

Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung. Der Präsident vertritt die die VMP nach aussen und

zeichnet mit seiner Unterschrift alle ausgehende Korrespondenz und Aktenstücke kollektiv mit dem

Aktuar. Bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit führt der Präsident den Stimmentscheid.

Der Aktuar führt genaues Protokoll über Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes und des

Vereins. Er besorgt in der Hauptsache die Korrespondenzen und zusammen mit dem Präsidenten hat

er rechtsverbindliche Unterschrift. In Abwesenheit des Präsidenten übernimmt er dessen Funktion.

Der Kassier besorgt das Rechnungswesen. Er führt genaue Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben,

sowie die Kontrolle der Absenzen an Übungen, Versammlungen und Produktionen. Er ist Stellvertreter

des Aktuars. Die Jahresrechnung präsentiert der Kassier jährlich an der Generalversammlung.

Der Materialverwalter verwaltet alles Material und Musikalien. Er führt Kontrolle über Abgabe obiger

Materialien an jedes einzelne Mitglied.

Art: 12 Vereinskasse

Zur Deckung der Vereinsauslagen werden verwendet:

a) Eintrittsgebühren

b) Gönnerbeiträge

Für den Verein eingehende Beiträge sind zinsbringend auf ein Sparheft bei einer Bank anzulegen.

Art: 13 Finanzielle Kompetenzen des Vorstandes

Der Vorstand ist befugt Ausgaben im Betrag von Fr. 200.00 zu tätigen. Grössere Ausgaben sind an

einer Vereinsversammlung den Aktivmitgliedern vorzulegen.

Art: 14 Schlussbestimmungen

Vorliegende Statuten können auf Verlangen von 2/3 der Aktivmitgliedern an einer Generalversammlung

abgeändert werden. Der Verein besteht, solange 4 Aktivmitglieder denselben aufrecht erhalten. Bei

einer Auflösung der Vereinigung ist dessen allfälliges Vermögen und Inventar in einem schriftlichen

Verzeichnis festzulegen. Das Inventar und Vermögen ist unter Beilage des vorerwähnten Verzeichnisses

der Wohnsitzgemeinde des letzten Präsidenten zur Aufbewahrung auszuhändigen.

Eine Neue, die nötigen Garantien bietenden Vereinigung, die gewillt ist unter dem Namen

Veteranenmusik Prättigau diesen Statuten nachzuleben, hat Anspruch auf das deponierte Inventar

und Vermögen.

Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 16. Januar 1996 genehmigt worden und

ersetzen die Statuten vom 30. Januar 1993.

Jenaz, den 16. Januar 1996

Der Präsident:

Der Aktuar:

Ragettli Risch

Kaufmann Hans

Art. 1 Zweck des Vereins

Unsere Statuten